Dass eine Stiftung gegründet werden sollte, dass hatte das Stifterehepaar schon viele Jahre früher entschieden. Der aktuelle Anlass ergab sich durch die Wiedervereinigung und durch die Abordnung von Prof. Hans- J. Kaschade nach Sachsen Anhalt. Mit der Abordnung verbunden war eine steuerfreie Dienstzulage über 3 Jahre in Höhe von monatlich 2 500,00 DM. Diese extra Zahlung fanden die Stifter nicht gerechtfertigt angesichts der Tatsache, dass die Kollegen aus den neuen Bundesländern im Verhältnis zu den Westbeamten Gehaltsreduzierungen hinnehmen mussten, weil es die volkswirtschaftliche Lage erforderte. Das führte 1994 dazu, als die Zulage auf Grund der drei Jahresfrist fortfiel, zu der Entscheidung, die bis dahin angesammelten 90 000,00 DM um weitere 10 000,00 DM aufzustocken und diese als Grundkapital in eine Stiftung einzubringen. Mit dem Ziel den Grundstock über die kommenden Jahre weiter zu erhöhen und die Stiftung einmal als Haupterben einzusetzen. 1995 nahm die Stiftung Ihre Arbeit auf, mit dem einzigen Zeile de Hochschulstandort zu fördern. Der Zweck änderte sich auf Antrag des Stiftungsbeirats von 2001 durch Genehmigung des Landesverwaltungsamtes in Halle 2003. Der Zweck gilt noch heute.