Präambel

Die Stiftung fühlt sich dem Zusammenleben von Personen unterschiedlicher Nationalitäten in besonderer Weise verpflichtet. Dieser Gedanke ist jungen Menschen in den verschiedensten Lebenszusammenhängen nahe zu bringen. Die Aktivitäten der Stiftung sollen die Region für Bürger attraktiver machen.

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung

  1.  Die Sitzung führt den Namen „H. und H. Kaschade-Stiftung“.
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stendal

§ 2 Stiftungszweck

  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Kultur mit Schwerpunkt in Stendal, insbesondere auch im Hinblick auf die Förderung der internationalen Beziehungen zu den Partnern der Stadt. Darüber kann die Stiftung ihre Zwecke auch im Gebiet der Altmark erfüllen.
  2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch :
    1. Förderung von Personen und Organisationen, die international wirken.
    2. Förderung von Projekten die in einem länderübergreifenden Zusammenhang stehen.
    3. Unterstützung von kulturellen Aktivitäten aus der Region im Ausland.
    4. Förderung der Bedeutung internationaler Arbeit in der Region u.a. auch durch einen Stiftungspreis.
    5. Förderung von Organisationen, Veranstaltungen und Projekten in den Bereichen von Bildung und Kultur.
  3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
  4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 6 Stiftungsorgane

  1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.

§ 13 Aufsicht

  1. Stiftungsaufsichtbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle.

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